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Verlag Traugott Bautzwww.bautz.de/bbkl
Band II (1990)Spalten 951-953 Autor: Friedrich Wilhelm Bautz

HOFFMANN, Daniel, lutherischer Theologe, * ca. 1538 in Halle/Saale, † 30.11. 1611 in Wolfenbüttel. - Über die Jugend von H., der der Sohn eines Steinmetzes war, ist wenig bekannt. Er studierte in Jena, u. a. bei Victoria Strigel (s.d.), seit 1574 unterrichtete er am Pädagogium in Gandersheim Ethik und Physik. Als Herzog Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel 1576 die Universität Helmstedt zur Stärkung des Luthertums in seinem Territorium gründete, wurde H. dorthin als Professor der Ethik und Dialektik berufen, nachdem er schon vorher zusammen mit seinem Schwiegervater Simon Musäus (s.d.) und seinem Lehrer und späteren Kollegen Tilemann Heshusius am Kampf gegen die Erbsündenlehre des M. Flacius (s.d.) teilgenommen hatte. 1578 wurde er zum Dr. theol. promoviert und wurde dann Professor der Theologie in Helmstedt und außerdem Konsistorialrat, nachdem er die Bischofsweihe des Erbprinzen Heinrich Julius verteidigt hatte. Auch nach seiner Berufung zum Theologieprofessor betrieb er seine Wissenschaft durchaus mit philosophischen Mitteln. Erst im Verlauf verschiedener theologischer Streitigkeiten entwickelte H. sich zu einem leidenschaftlichen Gegner der im Rahmen theologischer Fragestellungen betriebenen Philosophie. Hatte er schon früher mit Jacob Andreä (s.d.), Th. Beza (s.d.) und Polykarp Leyser (s.d.) über die Frage der Ubiquität des Abendmahls gestritten, so widersetzte er sich dann gemeinsam mit Heshusius den ihrer Meinung nach ubiquistischen Vorstellungen in der Konkordienformel. Diese hatten sie zwar zunächst selbst unterschrieben, trugen durch die anschließende Auseinandersetzung darum aber dazu bei, daß die lutherische Kirche von Braunschweig die Konkordienformel nicht übernahm. Ein Vorspiel zu H.s späterer Philosophiefeindschaft war seine Auseinandersetzung mit dem reformierten Philo sophieprofessor in Marburg, Rudolph Goclenius, über christologische Fragen und daran anschließend über das Verhältnis von Theologie und Philosophie. Während Goclenius eine Harmonisierung hinsichtlich der e i n e n Wahrheit anstrebte und die Theologie auch den Kriterien der Logik unterworfen sehen wollte, kam H. schließlich zu der Einsicht, daß die Theologie eine mit dem Glauben identische Wissenschaft und Weisheit sui generis sei. Zum eigentlichen H.schen Streit kam es im Gefolge seiner Auseinandersetzung mit der Ubiquitätslehre des Aegidius Hunnius (s.d.) und als Herzog Heinrich Julius den humanistisch-philosophischen Geist an der Universität Helmstedt, der dort übrigens seit ihrer Gründung vertreten gewesen war, durch die Berufung Joh. Caselius' (s.d.) und anderer weiter stärkte. 1597 wurde zugunsten der Aristoteliker der öffentliche Vortrag der Ramischen Philosophie (s. Petrus Ramus) verboten. 1598 ließ H. seine Thesen "De Deo et Christi" von Caspar Pfaffrad zu dessen Promotion verteidigen. In diesem Werk wurde nicht nur die Begrenztheit der menschlichen Vernunft herausgestellt, sondern auch das Eindringen der Philosophie als einer Weisheit des Fleisches in die Theologie überhaupt als eine für die Geschichte der Kirche von den Scholastikern bis zu den Calvinisten verderbliche Tatsache hingestellt. Indem H. mit Tertullian die Philosophen als Erzväter der Häretiker bezeichnete, wollte er die Philosophie ganz aus der Theologie verbannt wissen. Von Gott könne man nichts erkennen ohne den besonderen Beistand der Gnade. Außerdem bekräftigte er die Lehre Luthers von der doppelten Wahrheit. Gegen diese Angriffe setzten sich an der philosophischen Fakultät Caselius und die anderen Philosophen Oven Günther, Dunkan Liddel und Cornelius Martini (s.d.) zur Wehr. Sie warfen H. außerdem einen Verstoß gegen die herkömmliche Promotionsprozedur vor, und so kam es im akademischen Senat zu mehreren Verhandlungen und Streitereien, in deren Verlauf sich H. zu den heftigsten Ausfällen gegen seine Gegner verleiten ließ. Eine vorübergehende Aussöhnung blieb ohne Dauer und H. verwarf immer radikaler die Möglichkeit von philosophischen und Vernunfterkenntnissen im Bereich der Glaubenswahrheiten. Die philosophische Fakultät klagte 1598 beim Herzog, H. antwortete mit heftigen persönlichen Angriffen auf seine Gegner bei gleichzeitigem Zugeständnis eines möglichen rechten Gebrauchs der Philosophie. Der Streit zog sich in langen Verhandlungen weiter hin, und H. wurde schließlich 1601 aus seinem Amt entlassen. 1603 allerdings wieder in Helmstedt, konnte er sich dort anscheinend auf die Dauer nicht halten, da er schließlich in Wolfenbüttel starb. - So sehr H. sich zu einer zum Teil übertriebenen und pauschalen Verwerfung der Philosophie hat hinreißen lassen, von so grundsätzlicher Bedeutung ist der sich an seine Person knüpfende Streit. Daran schließen sich einerseits Traditionen an, die eine gegenseitige harmonische Ergänzung von Theologie und Philosophie als zwei verschiedene Erkenntnisweisen vertreten, andererseits solche, die keine andere Begründung der Gotteslehre als die aus der Offenbarung zulassen.

Werke: Explicatio discriminis inter theologicum et philosophicum hominem, 1580; De ubiquitate Tractatus, 1584; Mitverf.: Acta und Schrifften zum Concordien-Buch gehörig und nötig. Darinnen zwischen den Fürstl. Braunschw. und Würtenberg. Tehologen gestritten wirdt, Ob die Ubiquitet in Concordienbuch statuirt und begriffen, und ob solche Lehre... in Gottes Wort gesund habe, 1589; Praes. D. H., Theses de notitiis Dei et voluntatis ipsias humanis animis natura insitis et disciplina excultus, Resp. Caspar Pfaffrad, 1593; De usu et apllicatione nitionum logicarum ad res Theologicas (adversus Rud. Godenium), 1596; De Deo et Christi, 1598; Pro duplici varitate Lutheri..., 1600; Super questione, num syllogismus rationis locum habeat in regno fiedei, 1600.

Lit.: C. Martini u. a., Malleus impietatis Hoffmannianae, 1604; - Gottfried Thomasius, De Controversia Hofmanniana, Erlangen 1844; - E. L. Th. Henke, G. Calixtus u. seine Zeit I, 1853, 70 ff.; - Ernst Schlee, Der Streit des D. H. über das Verhältnis der Philosophie zur Theologie, Marburg 1862; - P. Petersen, Gesch. d. aristot. Philos. im prot. Dtld., 1921, 263 ff.; - Paul Zimmermann, Album academiae Helmstadiensis I, 1926; - Max Wundt, Die dt. Schulmetaphysik des 17. Jh.s, 1939; - Bengt Hägglund, Die HS u. ihre Deutung in der Theol. Johann Gebhards. Eine Unters. über das altluth. Schr.verständnis (Diss. Lund), ebd. 1951; - Carl Heinz Ratschow, Luth. Dogmatik zw. Ref. u. Aufklärung II, 1966; - H. Dreitzel, Prot. Aristotelismus und absoluter Staat, 1970, 74 ff.; - Inge Mager, Luth. Theol. u. aristotel. Philos. an der Univ. Helmstedt im 16. Jh. Zur Vorgesch. des H.schen Streites im J. 1598,in: JGNKG 73, 1975, 83-98; - Dies., Bibliogr. 2. Gesch. d. Univ. Helmstedt. (Mit bes. Berücks. d. theol. Fak.), in: ebd. 74, 1976, 237-242; - Dies., Reformatorische Theol. und Reformationsverständnis an der Univ. Helmstedt im 16. u. 17. Jh., in: ebd. 74, 1976, 11-33; - DLL VII, 1370;- RE VIII, 221-227; - Ritschl IV; - ADB XII, 628 f.; - NDB IX, 404; - RGG III, 413.

Letzte Änderung: 20.02.2002